AGB

Mit der Anmeldung werden die gegenständlichen AGB Bestandteil des Vertrags zwischen den Veranstaltungsteilnehmer*innen und dem Burgenländischen Bildungswerk. Die Teilnehmer*innen erklären sich mit den AGB einverstanden und werden diese beachten.

1. Geltungsbereich dieser AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen, die direkt von der Landesgeschäftsstelle des Burgenländischen Bildungswerkes oder von ihren Projektleiter*innen organisiert werden.

2. Datenschutz
a) Mit der Anmeldung erteilen die Teilnehmer*innen die datenschutzrechtliche Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung der Angaben zur Person für alle zum Betrieb des Burgenländischen Volksbildungswerk gehörenden erforderlichen Vorgänge.
b) Die die Teilnehmer*innen betreffenden Daten dienen ausschließlich dem Vereinszweck des Burgenländischen Volksbildungswerkes und werden vertraulich behandelt. Sie werden nur in dem für das Burgenländische Volksbildungswerk unbedingt erforderlichen Umfang verarbeitet und solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben des Burgenländischen Volksbildungswerkes erforderlich ist.
c) Es erfolgt keine Weitergabe der Daten der Teilnehmer*innen an Dritte. Personenbezogene Auswertungen werden nicht erstellt.
d. Auf Wunsch der Teilnehmer*innen werden ihnen die sie betreffenden Daten aus unseren Verzeichnissen gelöscht.

3. Rechtsform
Das Burgenländische Volksbildungswerk ist ein gemeinnütziger Verein. Es ist im Zentralen Vereinsregister (ZVR) mit der Nummer 102504605 eingetragen.

4. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus diesen AGB gilt als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Eisenstadt als vereinbart.

5. Anmeldung
a) Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über die Website vorgenommen werden. Die Anmeldung ist in jedem Fall verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des allfälligen Teilnahmebeitrags.
b) Zumindest folgende Daten sind bei der Anmeldung bekannt zu geben: Vor- und Zuname, Telefonnummer und Email-Adresse.
c) Die verfügbaren Veranstaltungsplätze werden nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
d) Der Anmeldeschluss wird auf den Ausschreibungen angegeben.

6. Bezahlung des allfälligen Teilnahmebeitrages und der Abonnementgebühr
a) Die Teilnahmebeiträge sind den aktuellen Informationsmedien zu entnehmen. Wenn nicht anders angegeben oder durch die Bestätigung Ihrer Anmeldung ausdrücklich angeführt, ist der Teilnahmebeitrag vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten.
b) Bei einigen Veranstaltungen und geringem Teilnahmebeitrag wird der Beitrag am Tag der Veranstaltung bar einkassiert. Auf diese Zahlungsweise werden Sie extra hinwiesen.
c) Die Bezahlung kann per Erlagschein oder Onlinebanking vorgenommen werden. Der Zahlungseingang des Beitrags wird bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn erbeten.
d) Der Nachweis über die Zahlung des Beitrags ist den Mitarbeiter*innen des Bgld. Bildungswerkes auf Verlangen vorzuweisen.
e) Offene Zahlungen, die nach zweimaliger Mahnung (inkl. Mahnspesen) nicht eingelangt sind, werden an ein Inkassobüro weitergeleitet.
f) Eine Aliquotierung des Teilnahmebeitrags ist grundsätzlich nicht möglich.
g) Bei zumutbaren Änderungen des Programms oder des Veranstaltungsorts haben die Teilnehmer*innen keinen Rücktrittsanspruch.
h) Bei Absage einer Veranstaltung wird der Beitrag in voller Höhe vom Burgenländischen Bildungswerk refundiert.
i) Wenn eine Veranstaltung nicht besucht wird, wird der gesamte Teilnahmebeitrag verrechnet.
j) In analoger Weise werden die Gebühren für Abos von Druckwerken verrechnet und kassiert.

7. Teilnahmebedingungen
a) Durch Verhinderung einer Kursleiter/in entfallene Unterrichtseinheiten werden nach Möglichkeit nachgeholt. Ist dies nicht möglich oder wird ein Kurs eingestellt, erfolgt eine Aliquotierung der Kursbeiträge, ausgenommen 90 % des Kurses wurden durchgeführt.
b) Das Burgenländische Bildungswerk behält sich vor, Veranstaltungen, bei der die im jeweiligen Programm angegebene Mindestanzahl an TeilnehmerInnen nicht erreicht wird, abzusagen.
c) Ein Veranstaltungsplatz ist übertragbar, unterliegt aber den Anmelde- und Abmeldebestimmungen.

8. Abmeldung
a) In der Regel ist eine Abmeldung schriftlich oder telefonisch spätestens bis sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach wird grundsätzlich – auch wenn die Veranstaltung nicht besucht wird – der gesamte Beitrag verrechnet. Davon abweichende Abmelde- und Stornobedingungen sind den jeweils aktuellen Informationsmedien zu entnehmen.
b) Die Stornogebühr entfällt, wenn verhinderte Teilnehmer*innen Ersatzteilnehmer*innen nominieren.
c) Für Anmeldung über Internet oder E-Mail steht den Teilnehmer*innen als Konsument*innen im Sinn des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von sieben Werktagen (exklusive Samstage) gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu, wobei ein Absenden der Rücktrittserklärung binnen der Frist ausreicht. Dieses Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, sofern die Veranstaltung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb dieser sieben Werktage beginnt.

9. Teilnahmebestätigungen
Auf Wunsch werden Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veranstaltungen kostenlos ausgestellt, wenn Teilnehmer*innen mindestens 80 % der betreffenden Veranstaltung besucht haben. Bei Ausbildungslehrgängen kann für die Fehlzeit eine entsprechende Ersatzarbeit verlangt werden.

10. Haftung
a) Das Burgenländische Bildungswerk hat alle in Publikationen und Internetseiten bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereit gestellten Informationen übernommen, soweit dem Burgenländischen Bildungswerk nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann.
b) Weiters übernimmt das Burgenländische Bildungswerk keine Haftung für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen der Teilnehmer*innen, sofern dem Burgenländischen Bildungswerk nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Im Übrigen ist jede Haftung des Burgenländischen Bildungswerkes ausgeschlossen, die über die zwingenden Bestimmungen des gesetzlichen Schadenersatzrechts hinausgeht.

 

Stand: Februar 2024